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Der Grundstein für Ihr Projekt.

SiGe-Koordination in der
Planungsphase

SiGe-Koordination in der Ausführungsphase

Sicherheitsüberwachung

Fremdfirmenkoordinator nach DGUV V1

SiGe-Koordination Planungsphase

Sicherheitskoordination in der Planungsphase

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist mit der Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten auf der Baustelle betraut und handelt hierbei als verlängerter Arm des Bauherrn.
Gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) ist der SiGeKo bereits in der Planungsphase zu bestellen, so dass alle, für die Sicherheit der Beschäftigten relevanten Aspekte, bei der Planung des Bauvorhabens berücksichtigt und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen in die Planung implementiert werden können.
Der
SiGeKo handelt dabei proaktiv, das bedeutet er geht aktiv auf die Planungsverantwortlichen zu um eine, aus sicherheitstechnischer Perspektive, rechtskonforme Planung zu gewährleisten. 

HIRAcon bietet alle Leistungen gemäß BaustellV und darüber hinaus für die Planungsphase Ihres Projektes an:
 

  • Anforderung und Analyse aller aus sicherheitstechnischer Sicht relevanten Unterlagen im Hinblick auf gemeinsame, Gewerke bezogene, gegenseitige und bauablaufbedingte Gefährdungen

  • Erstellung sowie Anpassung der Vorankündigung und Versand an die zuständige Arbeitsschutzbehörde (§2 Abs. 2 BaustellV)

  • Teilnahme an einer Planungsbesprechung und Beratung der Planungsverantwortlichen

  • Erstellung der Baustellenordnung

  • Erarbeitung und Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) einschließlich Anpassung an den Planungsprozess (RAB 31)

  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten (RAB 32)

  • Fremdfirmenkoordination nach DGUV V1

Muss ein SiGe-Koordinator für die Planungsphase bestellt werden?

Rechtliche Grundlagen

Für Ihre Sicherheit deutschlandweit im Einsatz!

SiGe-Koordination Ausführungsphase

Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase

Baustellen bergen im Vergleich mit den meisten anderen Arbeitsumfeldern das höchste Gefahrenpotential.
Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während der Ausführungs- oder auch Bauphase Ihres Bauprojektes zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich, einen erfahrenen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen koordiniert.
Ein guter SiGe-Koordinator stellt dabei durch
informative und koordinierende Maßnahmen sicher, dass Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und anschließend beseitigt bzw. minimiert werden. So wird nicht nur Arbeitsunfällen vorgebeugt, sondern als Folge dessen ein reibungsloser Projektablauf begünstigt. 

HIRAcon bietet alle Leistungen gemäß BaustellV  und darüber hinaus für die Ausführungsphase Ihres Projektes an:
 

  • Fortschreibung SiGe-Plan

  • Fortschreibung/ Erstellung Unterlage für spätere Arbeiten (RAB 32)

  • Regelmäßige Baustellenbegehungen inkl. Protokollierung

  • Teilnahme an Baubesprechungen und HSE-Meetings

  • Einweisung der Auftragnehmer

  • Emergency response management

  • Sicherheitsüberwachung

  • Fremdfirmenkoordination nach DGUV V1

Muss ein SiGe-Koordinator für die Ausführungsphase bestellt werden?

Rechtliche Grundlagen

Für Ihre Sicherheit deutschlandweit im Einsatz!

Sicherheitsüberwachung

Sicherheitsüberwachung (Zusatzleistung)

Zusätzlich zum Sicherheitskoordinator für die Ausführungsphase, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen oder mehrere Sicherheitsüberwacher zu bestellen, welche als operative Augen und Ohren des SiGe-Koordinators fungieren.
Der Sicherheitsüberwacher kann ganz nach Ihren individuellen Wünschen durchgehend, oder während bestimmter Bauphasen und an bestimmten Bauabschnitten eingesetzt werden. Er befindet sich in dem von Ihnen gewünschten Zeitraum durchgehend auf der Baustelle und stellt sicher, dass die Sicherheitsvorgaben des SiGe-Koordinators durch alle Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden. Der Sicherheitsüberwacher kann zudem im Notfall direkt eingreifen und das Notfallmanagement übernehmen. 

Der Sicherheitsüberwacher übernimmt folgende Aufgaben:
 

  • Betreuung und Beaufsichtigung der Sicherungsposten und der Mitarbeiter von Kontraktoren

  • Präventives Eingreifen bei gefährlichen Arbeiten

  • Überprüfung des Equipments

  • Permanente Sicherheitsbegehungen

  • Erkennen von Gefahrensituationen

  • Brandbekämpfung mit kleinen Löschmitteln im Brandfall

  • Erste-Hilfe-Leistung im Falle eines Unfalls

  • Notfallmanagement

  • Planung und Durchführung von Toolbox-Meetings

Wann sollte ein Sicherheitsüberwacher bestellt werden?

Rechtliche Grundlagen

Für Ihre Sicherheit deutschlandweit im Einsatz!

Fremdfirmenkoordination nach DGUV V1

Fremdfirmenkoordination nach DGUV V1

Der Fremdfirmenkoordinator spielt eine entscheidende Rolle in der sicheren und reibungslosen Zusammenarbeit von mehreren  Unternehmen auf einem Betriebsgelände oder auf einer Baustelle. Seine Hauptaufgabe besteht in der Koordination und Überwachung von Fremdfirmen, um sicherzustellen, dass sämtliche Arbeiten unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften und -standards durchgeführt werden.
Durch die
Analyse von Risiken, die Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und die Dokumentation relevanter Informationen trägt der Fremdfirmenkoordinator maßgeblich dazu bei, Unfälle und Gesundheitsrisiken beim Zusammenwirken mehrerer Unternehmen zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten. Als zentraler Ansprechpartner für Fragen und Anliegen der Fremdfirmen sowie als Bindeglied zwischen den verschiedenen Parteien, fördert der Fremdfirmenkoordinator außerdem die effektive Kommunikation und Zusammenarbeit auf der Baustelle.

Unsere Fremdfirmenkoordinatoren übernehmen alle Aufgaben gemäß DGUV V1:
 

  • Ermittlung der erforderlichen Arbeitsabläufe und Erstellung eines Arbeitsablaufplans

  • Definition der Bereiche mit besonderer Gefährdung

  • Abstimmung der Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten

  • Definition von Maßnahmen im Fall von Störungen

  • Überprüfung von Arbeitsabläufen und der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und ggf. Anpassung

  • Eingriff bei Missachtung von Sicherheitsmaßnahmen

  • Information der Auftraggeber & Auftragnehmer über Planänderungen

Wann muss ein Fremdfirmenkoordinator bestellt werden?

Rechtliche Grundlagen

Für Ihre Sicherheit deutschlandweit im Einsatz!

Noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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