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Damit es nicht brenzlig wird.

Stellung Brandschutzbeauftragter

Durchführung von Brandschutzbegehungen

Erstellung von Flucht- & Rettungswegplänen

Ausbildung von Brandschutz-/ Evakuierungshelfern

Planung & Durchführung von Evakuierungsübungen

Planung & Durchführung von Feuerlöschübungen

Stellung Brandschutzbeauftragter

Stellung Brandschutzbeauftragter

Die funktionierende Brandschutzorganisation ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. 
Der Brandschutzbeauftragte wird dabei schriftlich vom Arbeitgeber bestellt und ist speziell dafür ausgebildet, dem Entstehen von Bränden durch präventive Maßnahmen vorzubeugen und so in erster Linie die Gesundheit der Beschäftigten, aber auch die Sachwerte des jeweiligen Unternehmens zu schützen.
Die Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten gliedern sich in die Kategorien
vorbeugender Brandschutz (z.B. Bausubstanz, Brandlasten und sicherheitstechnische Einrichtungen) und organisatorischer Brandschutz (z.B. Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Erstellung Brandschutzordnung, Schulung der Mitarbeiter).
Oft macht es Sinn die Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten mit der Bestellung einer
externen Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verbinden, um so einen Ansprechpartner für alle sicherheitstechnischen Themen zu haben.

HIRAcon stellt Ihnen erfahrene Brandschutzexperten zur Seite, welche folgende Leistungen für Sie erbringen:
 

  • Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes

  • Durchführung von Brandschutzbegehungen

  • Erstellung von Brandschutzberichten zu den durchgeführten Begehungen

  • Erstellung von Flucht- & Rettungswegplänen 

  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung

  • Zusammenarbeit mit den externen Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

  • Beratung zur Gestaltung von Arbeitsverfahren und zum Einsatz von Arbeitsstoffen

  • Unterweisung der Mitarbeiter

  • Durchführung von Evakuierungsübungen

  • Schulung von Brandschutzhelfern

Was sind die Vorteile eines externen Brandschutzbeauftragten?

Muss ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden?

Für Ihre Sicherheit deutschlandweit im Einsatz!

Brandschutzbegehungen

Durchführung von Brandschutzbegehungen

Brandschutzbegehungen können anlassbezogen oder präventiv stattfinden. Anlassbezogene Brandschutzbegehungen finden statt, wenn staatliche Kontrollstellen oder die örtliche Feuerwehr diese avisieren. Präventive Brandschutzbegehungen hingegen finden in einem vorher festgelegten Turnus durch externe Sachverständige statt. Die Begehung besteht aus der Inspektion und Überprüfungen der Arbeitsstätte und dient dazu, potenzielle Brandgefahren zu identifizieren, sicherheitsrelevante Mängel festzustellen und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften zu gewährleisten. Somit sind regelmäßige Brandschutzbegehungen ein wichtiger Bestandteil einer effektiven Sicherheitspolitik in Ihrem Unternehmen.

HIRAcon's
Brandschutzexperten bewerten und dokumentieren während der Brandschutzbegehung Ihrer Betriebsstätte folgende Aspekte:

1. Bauliche Gegebenheiten
Hierzu gehören beispielsweise die Bauweise des Gebäudes und die Lokalisation von  Fluchtwege, Treppenhäuser, Notausgänge, Brandschutztüren und -wänden.

2. Technische Einrichtungen
Dies umfasst die Überprüfung und Funktionsfähigkeit von Brandmeldeanlagen, Rauchmeldern, Feuerlöschern, Sprinkleranlagen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen.


3. Brandschutzorganisation
Dazu zählen Brandschutzpläne, Evakuierungspläne, Alarmierungs- und Meldewege sowie die regelmäßige Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern im Umgang mit Brandgefahren.

4. Brandlasten und Lagerung
Bewertung potenzieller Brandlasten, wie etwa die Lagerung von brennbaren Materialien oder Gefahrstoffen.

5. Flucht- und Rettungswege
Überprüfung der Flucht- & Rettungswege auf deren Zugänglichkeit und ordnungsgemäße Kennzeichnung.

Wer sollte regelmäßige Brandschutzbegehungen durchführen lassen?

Für Ihre Sicherheit deutschlandweit im Einsatz!

Flucht-& Rettungswegpläne

Flucht- & Rettungswegpläne

Flucht-& Rettungswegpläne sind entscheidend für das sichere Verlassen der Betriebsstätte durch alle Beschäftigten im Falle eines Notfalls. Aus diesem Grund sollten diese stehts aktuell und übersichtlich an allen wichtigen Stellen innerhalb der Arbeitsstätte ausgehängt sein.
Der Flucht- & Rettungswegplan muss u.a. Erste-Hilfe-Einrichtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Bedienungseinrichtungen technischer Anlagen und Maschinen sowie brand-, explosions- oder anderweitig gefährdete Bereiche darstellen und zudem für die Brandbekämpfung freizuhaltende Flächen ausweisen. 

HIRAcon bietet Ihnen folgenden Service für die rechtskonforme Erstellung/Erneuerung Ihrer Flucht- & Rettungswegpläne:

  • Erstellung von rechtskonformen Flucht-& Rettungswegplänen in von Ihnen gewünschtem Format und Design

  • Ausrichtung auf die jeweilige Betriebsstätte

  • Maßstabsgetreue Durchführung

  • Hochwertige Verarbeitung

  • Laminierung auf Wunsch

Wer muss Flucht- & Rettungswegpläne aushängen?

Rechtliche Grundlagen

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Evakuierungsübungen

Evakuierungsübungen

Evakuierungsübungen sind ein wichtiger Bestandteil des effektiven, präventiven Brandschutzes. Konkret dienen sie der Überprüfung, ob das jeweilige Evakuierungskonzept im Ernstfall umsetzbar ist und funktioniert. Ziel ist es, alle Beschäftigten im Notfall so schnell und geordnet wie möglich aus dem Gebäude zu evakuieren. Theoretische Unterweisungen alleine sind i.d.R. nicht ausreichend. Je vertrauter die Mitarbeiter mit dem generellen Ablauf, den Fluchtwegen und den Sammelstellen werden, desto schneller und reibungsloser gelingt die Evakuierung auch im Ernstfall. Daher ist es unerlässlich, regelmäßige Evakuierungsübungen durchführen zu lassen. HIRAcon's Brandschutzexperten übernehmen für Sie die Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen, sowie die Nachbereitung inkl. der Protokollierung.
 

Wir gehen bei der Planung und Durchführung Ihrer Evakuierungsübung nach folgendem Schema vor:

1. Analyse und Auswertung des Gebäudes mit Bezug auf die sicherheitstechnischen Begebenheiten und Erfassung der Personengruppen

2. Erstellung eines Evakuierungskonzepts und darauf basierend Planung der Evakuierung

3. Durchführung der Evakuierungsübung nach vorheriger Information an die örtliche Feuerwehr

4. Nachbereitung der Übung inkl. Protokollierung 

Sind Evakuierungsübungen gesetzlich vorgeschrieben?

Rechtliche Grundlagen

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Noch Fragen?
Dann kontaktieren Sie uns gerne!

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