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Allgemeine Teilnahmebedingungen der HIRAcon Akademie

Mit der Anmeldung für ein Seminar werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt.

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen ist in jedem Fall schriftlich bei der HIRAcon Akademie vorzunehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der HIRAcon Akademie berücksichtigt. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Telefax erfolgen. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Die HIRAcon Akademie bestätigt umgehend die Zulassung. Mit Zugang der Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die HIRAcon Akademie dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer. Von Vorüberweisungen oder Barzahlungen bitten wir abzusehen. Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrveranstaltung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen, auf jeden Fall aber vor Seminarbeginn. Bei verspäteter Zahlung kann die HIRAcon Akademie den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen, bzw. die Teilnahmebestätigung/Zertifikat bis zur vollständigen Bezahlung zurückhalten. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen sind in den Seminar- und Lehrgangsentgelten enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich gesagt wird. Die Teilnahmegebühren gelten zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer.

3. Rücktritt und Kündigung

Bei Lehrgängen/Seminaren kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der HIRAcon Akademie mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der HIRAcon Akademie. Bei rechtzeitigem Rücktritt wird eine Verwaltungskostenpauschale von 75,00 Euro erhoben. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Hat der Teilnehmer die Rechnung der HIRAcon Akademie bereits erhalten, muss die Originalrechnung zusammen mit der Rücktrittserklärung eingereicht werden, damit das Weitere in der Buchhaltung veranlasst werden kann. Die Kündigung eines Lehrgangs, der in mehreren Stufen gegliedert ist, kann mit einer Frist von 6 Wochen erfolgen. Sie ist schriftlich vorzunehmen, wobei die Kündigungsfrist ab Eingang bei der HIRAcon Akademie beginnt. In der Endabrechnung werden die anteiligen Kosten für die Teilnahme am Lehrgang unter Berücksichtigung bereits gezahlter Entgelte zeitgemäß berechnet. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Bei Lehrveranstaltungen mit einer Gesamtdauer von mehr als acht Wochen hat der Teilnehmer das Recht, mit einer Frist von sieben Tagen zum Monatsende seinen Rücktritt zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Ablauf des Folgemonats gültig.

Eine Umbuchung der Teilnahme auf einen anderen Seminartermin ist unter Einhaltung der oben genannten Fristen einmalig möglich.

4. Absage, Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

Die HIRAcon Akademie hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ersatz- und Folgekosten der Lehrgangsteilnehmer wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung von Unterrichtsstunden sind ausgeschlossen. Die HIRAcon Akademie behält sich vor, den Unterricht teilweise oder ganz an anderer Stelle durchzuführen.

5. Anwesenheit des Teilnehmers

In allen Kompaktseminaren (z. B. Seminare nach RAB 30) besteht eine 100%tige Anwesenheitspflicht des Teilnehmers. Fehlzeiten führen zum Ausschluss von der Teilnahme. In den anderen Seminaren muss eine 85%tige Anwesenheit an der Teilnahme nachgewiesen werden.

Bei Webseminaren ist eine Teilnahme per Video und Audioverbindung für die erfolgreiche Teilnahme zwingend erforderlich.

6. Selbstlernphase

Bei Seminaren mit Selbstlernphase muss die Anmeldung mindestens vier Wochen vor Seminarbeginn erfolgen. Die Seminargebühr muss zwei Wochen vor Beginn beglichen sein. Danach werden umgehend die Unterlagen für die Selbstlernphase per E-Mail an den Teilnehmer versendet.

Die entsprechenden Arbeitsergebnisse am ersten Präsenztag abzugeben. Die Abgabe gilt als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

7. Teilnahmebescheinigung

Der Teilnehmer erhält (Teilnahme gemäß ATB vorrausgesetzt) nach Ende des Seminars (bei Seminaren mit Prüfung nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung) eine Teilnahmebescheinigung, mit Angaben zum Inhalt der Schulung sowie dem zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.

8. Wechsel der Dozenten

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

9. Ausschluss von der Teilnahme

Die HIRAcon Akademie ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der HIRAcon Akademie nach Ziffer 3. der Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

10. Haftung

Die Haftung der HIRAcon Akademie für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der HIRAcon Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

11. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der späteren Zusendung eigener Informationen der HIRAcon Gruppe einverstanden.

12. Nebenabrede/ Vertragswirksamkeit

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.  Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Neuss.

14. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung und §36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes werden wir nicht teilnehmen und sind dazu auch nicht verpflichtet. 

15. Gültigkeit

Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen, Umbuchungen etc. ab dem 01.11.2021.

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